Implantatprothetik
Unter Implantatprothetik ist die endgültige Versorgungsform des Implantates zu verstehen. Es handelt sich um den sichtbaren Zahnersatz, der von den Implantaten getragen wird. Je nach Anzahl und Positionierung der Implantate kann der Zahnersatz festsitzend oder herausnehmbar gestaltet sein.
Bei den festsitzenden Varianten, wozu die Einzelkronen und Brücken gezählt werden, unterscheidet man zwischen der zementierten und verschraubten Befestigungsform. Beide Varianten sind weit verbreitet und haben gleichsam ihre Berechtigung. Man macht die Wahl abhängig von der individuellen Mundsituation, den konstruierten statischen Verhältnissen sowie der Implantatachsrichtung und nicht zuletzt von der zahntechnischen Konstruktionsweise. Vor- und Nachteile werden dem Patienten für seine spezielle Situation von Zahnarzt individuell erläutert. In intensiver Zusammenarbeit mit der Zahntechnik wird das passende Versorgungs- und Befestigungskonzept umgesetzt.
Bei den herausnehmbaren Varianten besteht eine aktive Verbindung zwischen Zahnersatz und Implantaten. Über Befestigungsmechanismen wie Doppelkronen (Teleskope), Riegel, Geschiebe oder das Druckknopfprinzip wird der Zahnersatz auf den Implantaten funktionsstabil verankert. Nach dem Lösen der Befestigungsmechanismen kann der Zahnersatz zur Reinigung durch den Patienten aus dem Mund entnommen werden. Ein großer Vorteil hierbei ist nach der Entnahme des Zahnersatzes die gute Übersicht an den Implantaten, was dem Patienten die Mundhygiene um die Implantate herum wesentlich erleichtert - Voraussetzung für den Langzeitbestand der Gesamtkonstruktion.